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   BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11   

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BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11 (https://dejure.org/2012,9906)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2012 - V ZR 148/11 (https://dejure.org/2012,9906)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2012 - V ZR 148/11 (https://dejure.org/2012,9906)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 167 ZPO, § 12 Abs 1 GKG
    Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr als 2 Wochen nach der unmittelbar vor den Osterfeiertagen zugegangenen Kostenanforderung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Frist zur Klage auf Ungültigkeit der Beschlüsse aus einer Wohnungeigentümerversammlung bei rechtzeitigen Eingang der Klage bei Gericht aber bei verspäteter Zustellung der Klage an die Beklagtenseite; Annahme des Vorliegens einer Zustellung "demnächst" im ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fristgerechte Zustellung einer Klage gem. § 167 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkung der Zustellung bei Feiertagen (Ostern)

  • rewis.io

    Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr als 2 Wochen nach der unmittelbar vor den Osterfeiertagen zugegangenen Kostenanforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Frist zur Klage auf Ungültigkeit der Beschlüsse aus einer Wohnungeigentümerversammlung bei rechtzeitigen Eingang der Klage bei Gericht aber bei verspäteter Zustellung der Klage an die Beklagtenseite; Annahme des Vorliegens einer Zustellung "demnächst" im ...

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Frist zur Klage auf Ungültigkeit der Beschlüsse aus einer Wohnungeigentümerversammlung bei rechtzeitigen Eingang der Klage bei Gericht aber bei verspäteter Zustellung der Klage an die Beklagtenseite; Annahme des Vorliegens einer Zustellung "demnächst" im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gesamtwürdigung für Klagezustellung "demnächst"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 643
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, aaO; Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11
    Es ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, dass stets alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, wobei jedenfalls bei einem Zeitraum von 14 Tagen regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass sich die Verzögerung noch in einem hinnehmbaren Rahmen hält (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 116/99, NJW 2000, 2282 mwN).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, aaO; Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11
    Ob das dazu führt, dass - wie möglicherweise einer Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entnommen werden kann (Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, MDR 2011, 560) - die Osterfeiertage bei der Berechnung der 14-Tage-Frist von vornherein herauszurechnen sind, mag zweifelhaft erscheinen.
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    nicht mehr als 14 Tage oder wenig darüber (vgl. nur BGH 30. März 2012 - V ZR 148/11 - Rn. 7 mwN) verzögert, überwiegen regelmäßig seine Interessen gegenüber den Belangen des Zustellungsadressaten (BGH 12. Januar 2016 - II ZR 280/14 - Rn. 10 mwN) .
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Mit Blick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses kommt es bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf an, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8 f.; mwN und Aufgabe von Senat, Urteil vom 30. März 2012, V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f. mwN).

    Darüber hinaus sieht das Berufungsgericht richtig, dass der Senat in der typisierbaren Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses eine hinnehmbare Verzögerung bejaht hat, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376, 3377 Rn. 7; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16; vgl. auch jeweils obiter BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, juris Rn. 21 f.; insoweit in NJW 2010, 333 ff. nicht abgedruckt).

    Die Hinnehmbarkeit darüber hinausgehender Verzögerungen hat er dagegen vom Vorliegen besonderer Umstände und dem Ergebnis einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände abhängig gemacht (vgl. nur Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644).

    a) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Kostenvorschuss verfahrenswidrig (§ 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 KostVfG-Berlin aF) nicht von der Partei selbst, sondern über deren Anwalt angefordert worden ist (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 11).

    b) Sodann ist in Rechnung zu stellen, dass von einer auf die Wahrung ihrer prozessualen Obliegenheiten bedachten Partei nicht verlangt werden kann, an Wochenend- und Feiertagen für die Einzahlung des Kostenvorschusses Sorge zu tragen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2011 - I-2 U 102/10, juris Rn. 22; KG, BeckRS 2010, 03466; von dem Senat mangels Entscheidungserheblichkeit bislang offen gelassen, vgl. Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644); ebenso ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mit dem 24. und 31. Dezember (Heiligabend und Silvester) zu verfahren, weil an diesen Tagen vielfach überhaupt nicht oder doch nur eingeschränkt gearbeitet wird.

  • BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung:

    Dies bedeutet, dass die noch hinnehmbare Verzögerung von 14 Tagen sich nicht nach der Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse beurteilt, sondern danach, um wie viele Tage sich die Zustellung der Klage infolge nachlässigen Verhaltens des Klägers verzögert hat (BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 aaO unter ausdrücklicher Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, wonach der 14-Tage-Zeitraum ab Eingang der Vorschussanforderung zu berechnen war, vgl. Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f).
  • BGH, 12.01.2016 - II ZR 280/14

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erfassung auch der nicht

    Ob eine geringfügige und deshalb regelmäßig hinzunehmende Verzögerung vorliegt, beurteilt sich nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der V. Zivilsenat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644 mwN) angeschlossen hat, nicht nach der Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern danach, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, juris Rn. 9; Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, ZIP 2015, 2501 Rn. 19; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, ZIP 2015, 1898 Rn. 9; Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 2/14

    Rückwirkung demnächst erfolgender Klagezustellung: Hinnehmbare dem Kläger

    Darüber hinaus sieht das Berufungsgericht richtig, dass der Senat in der typisierbaren Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses eine hinnehmbare Verzögerung bejaht hat, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376, 3377 Rn. 7; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16; vgl. auch jeweils obiter BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, juris Rn. 21 f.; insoweit in NJW 2010, 333 ff. nicht abgedruckt).

    Die Hinnehmbarkeit darüber hinausgehender Verzögerungen hat er dagegen vom Vorliegen besonderer Umstände und dem Ergebnis einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände abhängig gemacht (vgl. nur Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644).

    Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Kostenvorschuss verfahrenswidrig (§ 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 KostVfG-Berlin aF) nicht von der Partei selbst, sondern über deren Anwalt angefordert worden ist (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 11).

  • LG Berlin, 26.10.2016 - 65 S 305/16

    Verjährungsfrist beginnt mit vorzeitiger Wohnungsrückgabe!

    Die Zustellung der Klageschrift ist nicht "demnächst" im Sinne der Regelung erfolgt, denn der Gerichtskostenvorschuss ist auf die Anforderung mit Schreiben vom 6. Juli 2015 erst am 21. September 2015 eingezahlt worden (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 30.03.2012 - V ZR 148/11, Grundeigentum 2012, 767, m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17

    Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der

    Eine hinnehmbare Verzögerung ist in der Regel dann zu bejahen, wenn der Gerichtskostenvorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11 -, ZMR 2012, 643, Tz. 7).
  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Eine noch hinnehmbare Verzögerung wird angenommen, wenn der Kostenvorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14; BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11; BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 44/11).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2015 - 15 U 266/07

    Zur Auslegung von § 71a Abs. 1 AktG

    Dem in der Rechtsprechung anerkannten Erfordernis, dass der Kostenvorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums einzuzahlen ist, der sich um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt (vgl. BGH ZMR 2012, 643 m.w.N.), ist danach in jedem Fall Genüge getan.
  • OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 4 U 33/18

    Bürgschaft für Forderungen aus einer Finanzierungsvereinbarung

    Ein Zeitablauf von bis zu 14 Tagen war jedenfalls unschädlich und darüber hinausgehende Verzögerungen wurden nur hingenommen, wenn innerhalb dieser Zeitspanne besondere Umstände vorlagen (BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643).
  • OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

  • OLG Dresden, 13.06.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatz wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

  • LG Düsseldorf, 28.11.2019 - 8 O 432/18
  • AG München, 24.08.2016 - 481 C 28359/15

    Ungültigerklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung -

  • LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14

    Gerichtskostenvorschuss muss innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden!

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

  • AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20

    Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit

  • LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 83/14

    Keine Kostenanforderung durch das Gericht: Wann muss der Kläger nachfragen?

  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 22 O 21/16
  • LG Hamburg, 04.07.2012 - 318 T 38/12

    Rechtzeitige Zahlung des Kostenvorschusses im Rahmen der Wiedereinsetzung in den

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